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   LAG Hessen, 17.02.2005 - 15 Ta 578/04   

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https://dejure.org/2005,12910
LAG Hessen, 17.02.2005 - 15 Ta 578/04 (https://dejure.org/2005,12910)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17.02.2005 - 15 Ta 578/04 (https://dejure.org/2005,12910)
LAG Hessen, Entscheidung vom 17. Februar 2005 - 15 Ta 578/04 (https://dejure.org/2005,12910)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage; Folgen des unverschuldeten Versäumens einer Klagefrist; Bestimmung der Klagefrist anhand des Zugangs der Klage; Verpflichtung zum Treffen von Empfangsvorkehrungen bei längerer Abwesenheit

  • Judicialis

    KSchG § 5; ; KSchG § 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 5 Abs. 1
    Keine nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage bei mehrwöchiger Abwesenheit ohne Vorkehrungen zur Benachrichtigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 11.02.1976 - 2 BvR 849/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 15 Ta 578/04
    Dies trifft aber nur für den normalen Urlaub von maximal etwa sechs Wochen zu, nicht aber für länger währende Abwesenheiten (vgl. BVerfG Beschluss vom 11. Februar 1976 - 2 BvR 849/75 - NJW 1976, 1537; ebenso bereits Kammerbeschluss vom 18. November 2003 - 15 Ta 203/03 -), wie sie hier vorlag.
  • BAG, 20.08.2002 - 2 AZB 16/02

    Nachträgliche Zulassung der Kündigungsschutzklage - Rechtsbeschwerde

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 15 Ta 578/04
    Die Möglichkeit einer Zulassung der Rechtsbeschwerde besteht nicht (BAG Beschluss vom 20. August 2002 - 2 AZB 16/02 - EzA § 5 KSchG Nr. 34).
  • LAG Hessen, 26.02.2003 - 15 Ta 598/02

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage

    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 15 Ta 578/04
    Dabei ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Frage des wirksamen Zugangs der Kündigung und des entsprechenden Zugangszeitpunktes nicht in dem vorliegenden Verfahren gem. § 5 KSchG überprüft wird (vgl. dazu die Kammerbeschlüsse vom 26. Februar 2003 - 15 Ta 598/02 -, 14. Januar 2004 - 15 Ta 517/03 - und 24. August 2004 - 15 Ta 153/04 -).
  • LAG Hessen, 24.08.2004 - 15 Ta 153/04
    Auszug aus LAG Hessen, 17.02.2005 - 15 Ta 578/04
    Dabei ist ergänzend darauf hinzuweisen, dass die Frage des wirksamen Zugangs der Kündigung und des entsprechenden Zugangszeitpunktes nicht in dem vorliegenden Verfahren gem. § 5 KSchG überprüft wird (vgl. dazu die Kammerbeschlüsse vom 26. Februar 2003 - 15 Ta 598/02 -, 14. Januar 2004 - 15 Ta 517/03 - und 24. August 2004 - 15 Ta 153/04 -).
  • LAG Bremen, 03.08.2017 - 2 Sa 26/17

    Zugang der Kündigungserklärung bei langer Auslandsabwesenheit

    Umstritten ist lediglich, ob dies auch gilt, wenn für den Arbeitnehmer konkrete Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass er in der Urlaubszeit ein Kündigungsschreibenseines Arbeitgebers erhalten könnte (vgl. nur LAG Nürnberg, Beschluss vom 23. August 2005 - 6 Ta 136/05 -, Rn. 7; LAG Hessen, Beschluss vom 17.02.2005 -15 Ta 578/04 -, Rn. 17 jeweils m.w.N.).
  • LAG Köln, 30.05.2007 - 9 Ta 51/07

    Kündigungsschutzklage; nachträgliche Zulassung

    Gegenstand dieses Verfahrens ist allein die Klärung der Frage, ob die - ggf. unterstellte - verspätete Klageerhebung vom Antragsteller verschuldet war oder nicht (vgl. BAG, Urteil vom 5. April 1984 - 2 AZR 67/83 - AP Nr. 6 zu § 5 KSchG 1969; LAG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 22. Oktober 1997 - 5 Ta 229/97 - LAG Berlin, Beschluss vom 4. November 2004 - 6 Ta 1733/04 - Hessisches LAG, Beschluss vom 17. Februar 2005 - 15 Ta 578/04 - KR-Friedrich, 6. Aufl., § 5 KSchG Rdn. 157 ff. m.w.N.; HWK-Pods/Quecke, Arbeitsrechtskommentar, 2. Aufl., § 5 KSchG Rdn. 16 m.w.N.).
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